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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Recruiting- und Personalmarketing-Leistungen der Articon GmbH. Ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Stand
September 2026
Gültig für
Alle Angebote & Verträge
Vertragspartner
Articon GmbH

Diese Bedingungen gelten für Recruiting- und Personalmarketing-Leistungen der Articon GmbH gegenüber Unternehmern. Maßgeblich ist immer die individuelle Auftragsbestätigung.

01

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Recruiting-, Personalmarketing-, Beratungs- und damit zusammenhängende Leistungen zwischen der

Articon GmbH

Buchenhain 12, 01156 Dresden, Deutschland

Geschäftsführung: Arnold Wiersbinski und Lena Wiersbinski

Handelsregister: HRB 41683, Registergericht: Amtsgericht Dresden

USt-IdNr.: DE 345388761

– nachfolgend „Articon“ – und ihren Auftraggebern.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Articon schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Articon ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Articon und dem Auftraggeber sowie die jeweilige Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

02

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Articon erbringt für den Auftraggeber Recruiting- und Personalmarketing-Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, der individuellen Auftragsbestätigung und dieser AGB.

2.2 Art und Umfang der Leistungen, Anzahl der gleichzeitig betreuten Stellen und Standorte, Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung.

2.3 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertragsdokuments, Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung von Articon zustande.

03

Leistungen von Articon

3.1 Articon unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung von Bewerbern sowie bei der strategischen Begleitung und Optimierung ihrer Recruitingprozesse.

3.2 Zum vereinbarten Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Entwicklung und Optimierung von Stellenanzeigen und Recruiting-Kampagnen
  • Durchführung und Betreuung von Werbekampagnen auf digitalen Plattformen
  • Erstellung und Optimierung von Texten, Grafiken, Bildern und Videos
  • Erstellung von Bewerbungsformularen und Recruiting-Funnels
  • Erstellung und Betreuung von Karriere- und Bewerberseiten
  • Erfassung und Bereitstellung eingehender Bewerbungen
  • Bereitstellung eines Bewerbermanagementsystems
  • Monitoring und Optimierung laufender Recruitingmaßnahmen
  • Reporting und strategische Beratung
  • sowie, sofern gesondert vereinbart, telefonische Vorqualifizierung von Bewerbern

3.3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich stets nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

3.4 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können von Articon gesondert angeboten und berechnet werden.

04

Kein bestimmter Recruiting-Erfolg

4.1 Articon schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Recruiting- und Personalmarketing-Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg.

4.2 Articon garantiert insbesondere keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, qualifizierten Bewerbern, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen.

4.3 Articon übernimmt ebenfalls keine Garantie dafür, dass ein Bewerber einen Termin wahrnimmt, ein Vertragsangebot annimmt oder ein später begründetes Beschäftigungsverhältnis für eine bestimmte Dauer fortbesteht.

4.4 Die Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung eines Bewerbers sowie die Auswahl-, Einstellungs- und Vertragsentscheidung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

05

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt Articon sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner, Freigaben und gegebenenfalls erforderliche Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Der Auftraggeber informiert Articon unverzüglich über wesentliche Änderungen einer ausgeschriebenen Position, insbesondere hinsichtlich Aufgaben, Anforderungen, Vergütung, Benefits, Arbeitszeit, Standort oder Besetzungsstatus.

5.3 Der Auftraggeber soll eingehende Bewerbungen grundsätzlich innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeiten bzw. die Bewerber kontaktieren. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftraggebers.

5.4 Der Auftraggeber stellt Articon in angemessenem Umfang Informationen über die Qualität eingegangener Bewerbungen sowie den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses zur Verfügung, soweit dies für die Optimierung der Recruitingmaßnahmen erforderlich ist.

5.5 Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen oder erfolgen diese verspätet, ist Articon für hieraus resultierende Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungen nicht verantwortlich. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt grundsätzlich unberührt.

06

Austausch ausgeschriebener Stellen

6.1 Innerhalb einer laufenden Vertragsperiode kann eine vereinbarte Stelle grundsätzlich durch eine andere zu besetzende Position ersetzt werden, sofern die vereinbarte Anzahl gleichzeitig betreuter Stellen und Standorte nicht überschritten wird.

6.2 Der Austausch einer Position führt weder zu einem Neubeginn noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit.

6.3 Führt der Stellenwechsel zu einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, kann Articon hierfür eine zusätzliche Vergütung vereinbaren.

07

Vergütung und Werbeschaltung

7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

7.2 Soweit die vereinbarte Gesamtvergütung die Schaltung von Werbeanzeigen bzw. einen Mediaeinsatz umfasst, entscheidet Articon im Rahmen der vereinbarten Recruitingstrategie nach fachlichem Ermessen über die konkrete Verteilung und Höhe des eingesetzten Mediaaufwands.

7.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz eines bestimmten Werbe- oder Mediabudgets besteht nur, wenn ein solches ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

7.4 Articon ist berechtigt, Kampagnenbudgets, Plattformen, Zielgruppen, Anzeigenvarianten und Laufzeiten innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs nach fachlichem Ermessen anzupassen, soweit dies der Optimierung der Recruitingmaßnahmen dient.

08

Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

8.1 Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich vorrangig aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Rechnung.

8.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus für den jeweiligen Leistungsmonat.

8.3 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren hat der Auftraggeber für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Tatsächlich entstandene und vom Auftraggeber verursachte Rücklastschriftkosten können diesem weiterberechnet werden.

8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.5 Nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist ist Articon berechtigt, die weitere Leistungserbringung sowie laufende Kampagnen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

8.6 Eine aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Zahlungsverzugs erfolgte Aussetzung der Leistungen unterbricht oder verlängert die Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht.

09

Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Auftragsbestätigung.

9.2 Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.

9.3 Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.5 Eine vorübergehende Pause oder Aussetzung von Recruiting-Kampagnen führt nicht automatisch zu einer Unterbrechung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit. Abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.

10

Werbemittel und vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

10.1 Articon ist berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Auftrags insbesondere Texte, Anzeigen, Grafiken, Bilder, Videos, Formulare, Funnels und sonstige Werbemittel zu erstellen und zu bearbeiten.

10.2 Stellt der Auftraggeber Articon Texte, Logos, Fotos, Videos oder andere Inhalte zur Verfügung, räumt er Articon die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.

10.3 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein und dass hierdurch insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Bild- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

11

Einsatz künstlicher Intelligenz

11.1 Articon ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung bei der Erstellung und Bearbeitung kreativer und redaktioneller Inhalte einzusetzen, insbesondere für Werbetexte, Grafiken, Bilder, Videos und Inhalte von Karriereseiten.

11.2 Personenbezogene Bewerberdaten werden von Articon nicht zum Zweck der kreativen Content-Erstellung in generative KI-Systeme eingegeben.

11.3 Soweit gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben der verwendeten Plattformen eine Kennzeichnung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte verlangen, wird Articon diese Anforderungen im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen.

12

Nutzungsrechte

12.1 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Werbemitteln ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Unternehmens-, Recruiting- und Employer-Branding-Zwecke.

12.2 Eine Übertragung, ein Verkauf oder eine entgeltliche Weitergabe der von Articon erstellten Inhalte an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Articon nicht gestattet.

12.3 Sämtliche Rechte an von Articon entwickelten Vorlagen, Strukturen, Methoden, Prozessen, Funnels, technischen Lösungen und sonstigem Know-how verbleiben bei Articon.

12.4 Offene oder editierbare Projektdateien, Templates, Rohmaterialien, Prompt-Sammlungen und Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13

Referenznutzung

13.1 Articon ist berechtigt, den Unternehmensnamen und das Logo des Auftraggebers sowie bereits veröffentlichte, für diesen erstellte Werbemittel als Referenz in eigenen Präsentationen, auf der eigenen Website sowie im Rahmen eigener Vertriebs- und Marketingmaßnahmen zu verwenden.

13.2 Der Auftraggeber kann der zukünftigen Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Articon wird eigene digitale Referenzveröffentlichungen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist entfernen, soweit dies technisch und tatsächlich möglich ist.

13.3 Personenbezogene Bewerberdaten werden zu keinem Zeitpunkt für Referenz- oder Marketingzwecke verwendet.

14

Externe Plattformen und Dienstleister

14.1 Articon ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Plattformen, Werbenetzwerke, Softwareanbieter und sonstige technische Dienstleister einzusetzen.

14.2 Articon hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Algorithmen, Richtlinien, Preise, Prüf- und Freigabeprozesse, Reichweiten oder Kontobeschränkungen externer Plattformen.

14.3 Articon wird erforderliche Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs nach fachlichem Ermessen vornehmen.

14.4 Eine Garantie für bestimmte Reichweiten, Impressionen, Klickpreise, Leadpreise oder sonstige von externen Plattformen beeinflusste Kennzahlen besteht nicht.

15

Karriere- und Bewerberseiten

15.1 Die Erstellung, Bereitstellung oder laufende Betreuung einer Karriere- oder Bewerberseite erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15.2 Von Articon erstellte Seiten können über von Articon verwaltete Systeme, Hosting- oder Plattformaccounts betrieben werden.

15.3 Der Auftraggeber erhält für die Dauer der vereinbarten Bereitstellung das Recht, die jeweilige Seite für eigene Recruiting- und Employer-Branding-Zwecke zu nutzen.

15.4 Ein Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung des zugrunde liegenden Hosting-Accounts, Editors, technischen Projekts oder sonstiger administrativer Zugänge besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.